Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 15 WasUTechAusbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 WasUTechAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WasUTechAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 17 WasUTechAusbV Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
... Bei erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung nach § 15 Absatz 2 der Abwasserbewirtschaftungsumwelttechnologen-Ausbildungsverordnung 1. ist der oder die ... dies vereinbaren. (2) Bei erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung nach § 15 Absatz 2 der Kreislauf- und Abfallwirtschaftsumwelttechnologen-Ausbildungsverordnung 1. ist der ... dies vereinbaren. (3) Bei erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung nach § 15 Absatz 2 der Rohrleitungsnetz- und Industrieanlagenumwelttechnologen-Ausbildungsverordnung 1. ...
 
Zitat in folgenden Normen

Abwasserbewirtschaftungsumwelttechnologen-Ausbildungsverordnung (AbwUTechAusbV)
Artikel 2 V. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 395, S. 16
§ 17 AbwUTechAusbV Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
... Bei erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung nach § 15 Absatz 2 der Wasserversorgungsumwelttechnologen-Ausbildungsverordnung 1. ist der oder die Auszubildende von Teil 1 der Abschlussprüfung befreit und ...

Kreislauf- und Abfallwirtschaftsumwelttechnologen-Ausbildungsverordnung (KrAbfWUTechAusbV)
Artikel 3 V. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 395, S. 30
§ 17 KrAbfWUTechAusbV Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
... Bei erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung nach § 15 Absatz 2 der Wasserversorgungsumwelttechnologen-Ausbildungsverordnung 1. ist der oder die Auszubildende von Teil 1 der Abschlussprüfung befreit und ...

Rohrleitungsnetz- und Industrieanlagenumwelttechnologen-Ausbildungsverordnung (RohrIndUTechAusbV)
Artikel 4 V. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 395, S. 45
§ 17 RohrIndUTechAusbV Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
... Bei erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung nach § 15 Absatz 2 der Wasserversorgungsumwelttechnologen-Ausbildungsverordnung 1. ist der oder die Auszubildende von Teil 1 der Abschlussprüfung befreit und ...
 
Anzeige