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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 01.08.2024

Eingangsformel - Kreislauf- und Abfallwirtschaftsumwelttechnologen-Ausbildungsverordnung (KrAbfWUTechAusbV)

Artikel 3 V. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 395, S. 30
Geltung ab 01.08.2024; FNA: 806-22-1-152 Berufliche Bildung
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Eingangsformel *



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Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des § 4 des Berufsbildungsgesetzes. Die Ausbildungsordnung und der damit abgestimmte, von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Rahmenlehrplan für die Berufsschule werden demnächst im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht.