interne Verweise§ 37 KrZwMG Befugnisse der Bundesanstalt ... Kreditkäufer, sein Vertreter, ein Kreditdienstleister oder ein Auslagerungsunternehmen die in § 31 Absatz 1 Satz 1 geregelten Auskunftspflichten nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig erfüllt. ...
§ 44 KrZwMG Bußgeldvorschriften ... dort genannte Maßnahme nicht oder nicht rechtzeitig dokumentiert, 21. entgegen § 31 Absatz 1 oder § 40 Absatz 1 Satz 1 oder Satz 2 eine Übermittlung nicht, nicht richtig oder nicht ... oder eine Unterlage nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig vorlegt, 22. entgegen § 31 Absatz 2 Satz 3 oder § 40 Absatz 5 Satz 1, auch in Verbindung mit Absatz 6, eine Maßnahme nicht ...
Zitat in folgenden NormenFinanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG)
Artikel 1 G. v. 22.04.2002 BGBl. I S. 1310; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
Zitate in ÄnderungsvorschriftenKreditzweitmarktförderungsgesetz
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
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