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§ 42
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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 17.12.2010 aufgehoben
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§ 42 - Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Artikel 1 V. v. 18.08.1998
BGBl. I S. 2214
; aufgehoben durch
§ 78
V. v. 13.12.2010
BGBl. I S. 1980
Geltung ab 01.01.1999; FNA: 9231-1-11
Allgemeines Straßenverkehrsrecht
16 weitere Fassungen
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Drucksachen / Entwurf / Begründung
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wird in 38 Vorschriften zitiert
II. Führen von Kraftfahrzeugen
7. Punktsystem
§ 41
←
→
§ 43
§ 42 Aufbauseminare
§ 42 wird in
1 Vorschrift zitiert
Hinsichtlich der Zielsetzung, des Inhalts, der Dauer und der Gestaltung der Aufbauseminare ist §
35
entsprechend anzuwenden.
§ 41
←
→
§ 43
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Zitierungen von
§ 42 FeV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 42 FeV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FeV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 6 FeV Einteilung der Fahrerlaubnisklassen
(vom 30.10.2008)
... dabei von einem Fahrlehrer begleitet wird, sowie bei Fahrproben nach den §§ 35 und
42
im Rahmen von Aufbauseminaren und auf Grund von Anordnungen nach § 46. (3) ...
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