Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 17.12.2010 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

Anlage 2 - Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Artikel 1 V. v. 18.08.1998 BGBl. I S. 2214; aufgehoben durch § 78 V. v. 13.12.2010 BGBl. I S. 1980
Geltung ab 01.01.1999; FNA: 9231-1-11 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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Anlage 2 (zu § 5 Abs. 2 und 4) Ausbildungs- und Prüfbescheinigungen für Mofas


Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

(siehe BGBl. I 2002 S. 3278f)

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Zitierungen von Anlage 2 FeV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 FeV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FeV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 76 FeV Übergangsrecht (vom 16.01.2009)
... Einführungslehrgang teilgenommen hat. 5. § 5 Abs. 4 und Anlagen 1 und 2 (Prüfbescheinigung für Mofas/Krankenfahrstühle)  ...


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