Änderung § 29a FeV vom 30.10.2008

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§ 29a FeV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 30.10.2008 geltenden Fassung
§ 29a FeV n.F. (neue Fassung)
in der am 16.01.2009 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 07.01.2009 BGBl. I S. 27
(Text alte Fassung)

§ 29a (neu)


(Text neue Fassung)

§ 29a (aufgehoben)





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