Zitierungen von § 7 FeV
interne Verweise§ 24 FeV Verlängerung von Fahrerlaubnissen (vom 30.10.2008) ... vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß eine der sonstigen aus den §§ 7 bis 19 ersichtlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis fehlt. ...
§ 25 FeV Ausfertigung des Führerscheins (vom 30.10.2008) ... werden, wenn der Antragsteller 1. seinen ordentlichen Wohnsitz im Sinne des § 7 Abs. 1 oder 2 in der Bundesrepublik Deutschland hat, 2. zu dem in § 7 Abs. 3 ... des § 7 Abs. 1 oder 2 in der Bundesrepublik Deutschland hat, 2. zu dem in § 7 Abs. 3 genannten Personenkreis gehört oder 3. seinen ordentlichen Wohnsitz in ...
§ 29 FeV Ausländische Fahrerlaubnisse (vom 19.01.2009) ... im Inland Kraftfahrzeuge führen, wenn sie hier keinen ordentlichen Wohnsitz nach § 7 haben. Begründet der Inhaber einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ... im Inland hatten, es sei denn, dass sie als Studierende oder Schüler im Sinne des § 7 Abs. 2 die Fahrerlaubnis während eines mindestens sechsmonatigen Aufenthalts erworben ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
V. v. 07.01.2009 BGBl. I S. 29
Artikel 1 3. FeVÄndV ... im Inland hatten, es sei denn, dass sie als Studierende oder Schüler im Sinne des § 7 Abs. 2 die Fahrerlaubnis während eines mindestens sechsmonatigen Aufenthalts erworben ... im Inland hatten, es sei denn, dass sie als Studierende oder Schüler im Sinne des § 7 Abs. 2 die Fahrerlaubnis während eines mindestens sechsmonatigen Aufenthalts erworben ...
Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 18.07.2008 BGBl. I S. 1338
Zitate in aufgehobenen TitelnVerordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr
V. v. 12.11.1934 RGBl. I S. 1137; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 18.07.2008 BGBl. I S. 1338
§ 4 IntKfzV (vom 01.03.2007) ... Inland Kraftfahrzeuge führen, wenn sie hier keinen ordentlichen Wohnsitz im Sinne des § 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung haben. Begründet der Inhaber einer in einem anderen ...
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