interne Verweise§ 11 FeV Eignung (vom 30.10.2008) ... 10 Satz 3 des Straßenverkehrsgesetzes sowie § 10 Abs. 2 und den §§ 13 und 14 in Verbindung mit den Anlagen 4 und 5 dieser Verordnung. (4) Die Beibringung eines ...
§ 24 FeV Verlängerung von Fahrerlaubnissen (vom 30.10.2008) ... vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß eine der sonstigen aus den §§ 7 bis 19 ersichtlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis fehlt. ...
§ 46 FeV Entziehung, Beschränkung, Auflagen (vom 16.01.2009) ... eines Kraftfahrzeugs ungeeignet oder bedingt geeignet ist, finden die §§ 11 bis 14 entsprechend Anwendung. (4) Die Fahrerlaubnis ist auch zu entziehen, wenn der Inhaber ...
§ 48 FeV Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (vom 16.01.2009) ... des Inhabers einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, finden die §§ 11 bis 14 entsprechende Anwendung. Auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde hat der Inhaber der Erlaubnis ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenSiebzehnte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
V. v. 22.01.2008 BGBl. I S. 36
Artikel 1 17. GebOStÄndV ... nach den §§ 2a und 4 Abs. 10 StVG sowie § 11 Abs. 3, den §§ 13 und 14 FeV 451.1 körperliche und geistige ... und Medikamentenauffällige (§ 14 FeV) Soweit von der Begutachtungsstelle selbst ein Drogenscreening durchgeführt wird, ...
Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 18.07.2008 BGBl. I S. 1338
Artikel 1 4. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung ... die Wörter oder Alkoholabhängigkeit" eingefügt. 8. § 14 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 3 wird gestrichen. b) In ... wenn sie bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis sind, 2.1.4.2 Bewerber, die nach § 14 Abs. 3 die Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen oder die innerhalb der letzten zwei Jahre vor ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
V. v. 07.01.2009 BGBl. I S. 27
Artikel 1 2. FeVÄndV ... Verordnung vom 18. Juli 2008 (BGBl. I S. 1338), wird wie folgt geändert: 1. § 14 Abs. 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 wird am Ende das Wort ...
Zitate in aufgehobenen TitelnGebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
V. v. 26.06.1970 BGBl. I S. 865, 1298; aufgehoben durch § 7 V. v. 25.01.2011 BGBl. I S. 98
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