interne Verweise§ 20 FeV Neuerteilung einer Fahrerlaubnis (vom 19.01.2009) ... oder nach vorangegangenem Verzicht gelten die Vorschriften für die Ersterteilung. § 15 findet vorbehaltlich des Absatzes 2 keine Anwendung. (2) Die Fahrerlaubnisbehörde ...
§ 24 FeV Verlängerung von Fahrerlaubnissen (vom 30.10.2008) ... vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß eine der sonstigen aus den §§ 7 bis 19 ersichtlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis fehlt. ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 18.07.2008 BGBl. I S. 1338
Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
V. v. 07.01.2009 BGBl. I S. 27
Artikel 1 2. FeVÄndV ... a) In Absatz 1 wird nach Satz 1 folgender Satz 2 angefügt: „§ 15 findet vorbehaltlich des Absatzes 2 keine Anwendung." b) Absatz 2 wird wie folgt ...
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