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Zitierungen von § 21 FeV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 FeV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FeV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 48 FeV Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (vom 16.01.2009)
... er diese Kenntnisse für den anderen Ort nachweisen. (7) Die §§ 21 , 22 und 24 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und 3 sind entsprechend anzuwenden. Die Verlängerung der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
V. v. 07.01.2009 BGBl. I S. 29
Artikel 1 3. FeVÄndV
...  b) Der bisherige Absatz 3 wird neuer Absatz 5. 2. In § 21 Abs. 2 Satz 1 werden nach dem Wort „besitzt" die Wörter „oder besessen ...

Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 25.04.2006 BGBl. I S. 988
Artikel 8a FZV-EV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... als 15 km/h und einer Breite über alles von maximal 110 cm),". 2. In § 21 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 werden die Wörter „das den Antragsteller ohne Kopfbedeckung im ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 18.07.2008 BGBl. I S. 1338
Artikel 1 4. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... die Angabe „Nr. 5" durch die Angabe „Nr. 9" ersetzt. 13. § 21 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 wird wie folgt gefasst: „2. ein Lichtbild, das den ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
V. v. 26.06.1970 BGBl. I S. 865, 1298; aufgehoben durch § 7 V. v. 25.01.2011 BGBl. I S. 98
Anlage GebOSt zu § 1 Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebTSt) (vom 29.04.2009)
... einer Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung durch die nach § 21 Abs. 1 FeV zuständige Behörde; Prüfung eines Antrags auf Erteilung des Rechts, von ... von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, durch die nach § 21 Abs. 1 FeV zuständige Behörde 5,10 202 Erteilung einer ...