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Artikel 2 - Vierte Verordnung zur Änderung der Strahlenschutzverordnung (4. StrlSchVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Artikel 1 Nummer 47 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 15. Januar 2024.

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