Artikel 1 - Gesetz über die Statistik zu globalen Wertschöpfungsketten und zur Änderung weiterer Gesetze (GWStatGEG k.a.Abk.)

Artikel 1 Gesetz über die Statistik zu globalen Wertschöpfungsketten


Artikel 1 ändert mWv. 23. Januar 2024 GWStatG

(gesamter Text siehe GWStatG)



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