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Zitierungen von § 26 SGleiG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 26 SGleiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGleiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 27 SGleiG Wahl und Wahlberechtigung in den personalbearbeitenden Dienststellen
... wahlberechtigt und wählbar: 1. die Soldatinnen, die nach den §§ 23 bis 26 wahlberechtigt sind, und 2. die Soldatinnen, für die in der personalbearbeitenden ...
§ 42 SGleiG Rechtsstellung
... Leitung zugeordnet. Ihr Zuständigkeitsbereich ergibt sich aus den §§ 23 bis 28. (2) Die Gleichstellungsbeauftragte ist in der Ausübung ihrer ...
§ 63 SGleiG Amtszeit
... Mit Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten nach § 24 Absatz 4, § 25 Absatz 2 oder § 26 endet die Amtszeit der Gleichstellungsvertrauensfrau und von deren ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gleichstellungsbeauftragten-Wahlverordnung Soldatinnen (SGleibWV)
V. v. 12.05.2005 BGBl. I S. 1394; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
§ 11 SGleibWV Bewerbung (vom 25.01.2024)
... Jede Soldatin, die nach den §§ 23 bis 28 des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes wählbar ist, kann sich für ...
 
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