Bekanntmachung - Bekanntmachung zur Anpassung des Wehrsoldes nach § 7 Satz 2 des Wehrsoldgesetzes (WSAnpB k.a.Abk.)

B. v. 19.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 20
Geltung ab 27.01.2024; FNA: 53-9-1-2 Wehrsold - Fürsorge - Versorgung

Bekanntmachung



Auf Grund des § 7 Satz 2 des Wehrsoldgesetzes vom 4. August 2019 (BGBl. I S. 1147, 1158), das zuletzt durch Artikel 20 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 414) geändert worden ist, werden als Anhang die ab 1. März 2024 geltenden Beträge des Wehrsoldgrundbetrags, des Kinderzuschlags und der Auslandsvergütung nach der Tabelle in der Anlage des Wehrsoldgesetzes bekannt gemacht.



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