§ 2 der
Hundertdreiundvierzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Heringsdorf) vom
27. November 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 338) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Absatz 2 wird in Tabellenspalte 7 die Angabe „PJ1" durch die Angabe „PJ2" ersetzt.
- 2.
- In Absatz 3 Satz 10 wird die Angabe „PJ1" durch die Angabe „PJ2" ersetzt.
- 3.
- In Absatz 4 Nummer 1 wird in der Tabellenzeile 7 Tabellenspalte „Kurs" die Angabe „105,5" durch die Angabe „105,3" ersetzt.