Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.04.2024 aufgehoben

§ 3 - Verordnung über besondere Anforderungen an Saatgut von Ackerbohnen im Rahmen der Saatgutanerkennung 2024 (AckerbSaatGAV 2024 k.a.Abk.)

V. v. 02.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 35
Geltung ab 09.02.2024 bis 30.04.2024; FNA: 7822-6-61 Sortenschutz, Saatgut

§ 3 Inkrafttreten


§ 3 ändert mWv. 1. Mai 2024 AckerbSaatGAV 2024

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft und mit Ablauf des 30. April 2024 außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 8. Februar 2024.



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