Artikel 2 - Vierte Verordnung zur Änderung der Sonderurlaubsverordnung (4. SUrlVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 07.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 37; Geltung ab 01.01.2024, abweichend siehe Artikel 3

Artikel 2 Weitere Änderung der Sonderurlaubsverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2026 SUrlV offen

§ 21 Absatz 2 der Sonderurlaubsverordnung, die zuletzt durch Artikel 1 dieser Verordnung geändert worden ist, wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 2 Vierte Verordnung zur Änderung der Sonderurlaubsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 4. SUrlVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 4. SUrlVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 3 4. SUrlVÄndV Inkrafttreten
... tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft. (2) Artikel 2 tritt am 1. Januar 2026 in ...


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