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Artikel 4 - Verordnung zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften (VergRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 4 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 13. Februar 2024.

 
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