§ 3 - Verordnung über besondere Anforderungen an Saatgut von Sommergetreide im Rahmen der Saatgutanerkennung 2024 (SomSaatGAV 2024 k.a.Abk.)

V. v. 13.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 47
Geltung ab 22.02.2024 bis 30.06.2024; FNA: 7822-6-62 Sortenschutz, Saatgut

§ 3 Inkrafttreten


§ 3 ändert mWv. 1. Juli 2024 SomSaatGAV 2024 offen

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2024 außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 21. Februar 2024.



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