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Artikel 11 - Rückführungsverbesserungsgesetz (RüfüVG k.a.Abk.)

Artikel 11 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.



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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 26. Februar 2024.

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