Artikel 1 - Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesgerichtshof und Bundespatentgericht (BGHBPatGERVVAufhV k.a.Abk.)

V. v. 20.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 55; Geltung ab 01.04.2024

Artikel 1 Aufhebung der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesgerichtshof und Bundespatentgericht


Artikel 1 ändert mWv. 1. April 2024 BGH/BPatGERVV

Die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesgerichtshof und Bundespatentgericht vom 24. August 2007 (BGBl. I S. 2130), die zuletzt durch § 10 Absatz 2 Nummer 1 der Verordnung vom 24. November 2017 (BGBl. I S. 3803) geändert worden ist, wird aufgehoben.



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