Bekanntmachung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/211 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2022 zur Änderung des Rahmenbeschlusses 2002/465/JI des Rates im Hinblick auf dessen Angleichung an die Unionsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten (RLUmsBek k.a.Abk.)

B. v. 22.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 60; Geltung ab 28.02.2024
Bekanntmachung
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Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 28. Februar 2024 IRG

Die Richtlinie (EU) 2022/211 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2022 zur Änderung des Rahmenbeschlusses 2002/465/JI des Rates im Hinblick auf dessen Angleichung an die Unionsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten (ABl. L 37 vom 18.2.2022, S. 1) wird umgesetzt durch die §§ 77c, 77d, 77e, 77f, 77g, 77h, 97a, 97b, 97c des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1994 (BGBl. I S. 1537), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2632) geändert worden ist.

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