Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. März 2024 durch
Berichtigung der ElektroHwMstrNOVBer geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der
Änderungshistorie der ElektroHwMstrNOV.
Hervorhebungen:
alter Text,
neuer Texta.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.03.2024 geltenden Fassung | n.F. (neue Fassung) in der am 01.03.2024 geltenden Fassung durch B. v. 21.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 103 |
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(Textabschnitt unverändert)
Artikel 2 Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Informationstechniker-Handwerk
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(gesamter Text siehe Informationstechnikermeisterverordnung - InformationsTechMstrV)
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