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Schlussformel - Elftes Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes (11. PartGÄndG k.a.Abk.)

G. v. 27.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 70; Geltung ab 05.03.2024, abweichend siehe Artikel 2
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Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Steinmeier

Der Bundeskanzler

Olaf Scholz

Die Bundesministerin des Innern und für Heimat

Nancy Faeser