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Zitierungen von § 8 PolBeauftrG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 PolBeauftrG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PolBeauftrG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 16 PolBeauftrG Verschwiegenheitspflicht der oder des Polizeibeauftragten des Bundes
... aussagt oder Erklärungen abgibt. Für Aussagen vor Gericht als Zeuge gilt § 8 . (2) Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt auch nach Beendigung des ...
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