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Zitierungen von § 8 PolBeauftrG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 PolBeauftrG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PolBeauftrG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16 PolBeauftrG Verschwiegenheitspflicht der oder des Polizeibeauftragten des Bundes
... aussagt oder Erklärungen abgibt. Für Aussagen vor Gericht als Zeuge gilt § 8 . (2) Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt auch nach Beendigung des ...
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