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Zitierungen von Zehnte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf 10. BBhVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 10. BBhVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Anordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Beihilfe auf die Postbeamtenkrankenkasse (BMDVBeihÜbertrAnO)
A. v. 26.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 97
Eingangsformel BMDVBeihÜbertrAnO

Anordnung des Unabhängigen Kontrollrates zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Personalverwaltung auf das Bundesverwaltungsamt (UKRatZustAnO)
A. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 335
Eingangsformel UKRatZustAnO

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Bescheiden und Widerspruchsbescheiden und die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei Klagen, Klageerwiderungen oder Rechtsmitteln von beihilfeberechtigten Mitgliedern des Bundestages sowie beihilfeberechtigten ehemaligen Mitgliedern des Bundestages und des Europäischen Parlaments sowie ihren Hinterbliebenen auf das Bundesverwaltungsamt
A. v. 09.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 307
Eingangsformel BTBeihZustAno

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei Klagen der Beamtinnen und Beamten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in Angelegenheiten der Besoldung, der Beihilfe und der Unfallfürsorge auf das Bundesverwaltungsamt (BMWSBBesBeihUnffAnO)
A. v. 13.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 86
Eingangsformel BMWSBBesBeihUnffAnO

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Besoldung, der Reise-, Umzugs- und Betreuungskosten, des Trennungsgeldes, der Beihilfe und der Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Bediensteten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung durch Verschulden Dritter auf das Bundesverwaltungsamt (BBRÜbertrAnO)
A. v. 13.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 87
Eingangsformel BBRÜbertrAnO

Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
V. v. 13.02.2009 BGBl. I S. 326; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 06.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 92
§ 6 BBhV Beihilfefähigkeit von Aufwendungen *) (vom 01.04.2024)