Artikel 1 - Zweiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Hundertachtundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Friedrichshafen) (22. EDNY-IFR-PV-ÄndV k.a.Abk.)

V. v. 09.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 93; Geltung ab 13.06.2024
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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 13. Juni 2024 EDNY-IFR-PV offen

Die Hundertachtundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Friedrichshafen) vom 1. November 1995 (BAnz. S. 11.926), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 23. September 2022 (BAnz AT 10.10.2022 V1) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

(nur Fundstellennachweis ab 2023)

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Zitierungen von Artikel 1 Zweiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Hundertachtundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Friedrichshafen)

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 22. EDNY-IFR-PV-ÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 22. EDNY-IFR-PV-ÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dreiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Hundertachtundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Friedrichshafen)
V. v. 16.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 135
Artikel 1 23. EDNY-IFR-PV-ÄndV
... vom Verkehrsflughafen Friedrichshafen) vom 1. November 1995 (BAnz. S. 11.926), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 9. Februar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 93 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: (nur Fundstellennachweis ab ...


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