Hier klicken für Titel, Fundstelle, Änderungen etc.
II. - Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten (BfAAErnAnO k.a.Abk.)
Für besondere Fälle behält sich das Auswärtige und Ernennung die Amt Entlassung der unter Abschnitt I genannten Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten vor.