Zitierungen von § 4 GDNG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 GDNG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GDNG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 GDNG Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für Gesundheitsdaten; Verordnungsermächtigung
... von pseudonymisierten Gesundheitsdaten verschiedener datenhaltender Stellen, 10. die in § 4 für die zentrale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für Gesundheitsdaten ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 31 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
§ 303c SGB V Vertrauensstelle (vom 26.03.2024)
... Vertrauensstelle wirkt bei der Verknüpfung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten nach § 4 des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes mit. Sie ist befugt, die für diesen Zweck erforderlichen Daten zu ...
§ 303d SGB V Forschungsdatenzentrum (vom 26.03.2024)
... Daten im Rahmen der Mitwirkung bei der Verknüpfung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten nach § 4 des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes zu verarbeiten. (2) Das Forschungsdatenzentrum richtet im Benehmen mit dem ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten
G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 102, 102a
Artikel 3 GDNGEG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... Die Vertrauensstelle wirkt bei der Verknüpfung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten nach § 4 des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes mit. Sie ist befugt, die für diesen Zweck erforderlichen Daten zu verarbeiten."  ... Daten im Rahmen der Mitwirkung bei der Verknüpfung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten nach § 4 des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes zu verarbeiten." b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) In ...


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