Berichtigung der Ausgabe des Bundesgesetzblatts Jahrgang 2024 Teil I Nr. 102 (BGBlBer k.a.Abk.)

B. v. 25.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 102a; Geltung ab 25.03.2024
Berichtigung
Schlussformel

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 25. März 2024 GDNG GDNGEG

Die Ausgabe des Bundesgesetzblatts Jahrgang 2024 Teil I Nr. 102 (BGBl. 2024 I Nr. 102) ist wie folgt zu berichtigen:

1.
Auf Seite 1 der Ausgabe sind die Wörter „Ausgegeben zu Bonn am 26. März 2024" durch die Wörter „Ausgegeben zu Bonn am 25. März 2024" zu ersetzen.

2.
Die Kopfzeile der Ausgabe muss wie folgt lauten:

„Bundesgesetzblatt Jahrgang 2024 Teil I Nr. 102, ausgegeben zu Bonn am 25. März 2024".

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Bundesamt für Justiz

Im Auftrag Stefan Giesen



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