Berichtigung der Verordnung zur Neuordnung der Meisterprüfungen im Elektrohandwerk (ElektroHwMstrNOVBer k.a.Abk.)

B. v. 21.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 103; Geltung ab 01.03.2024
Berichtigung
Schlussformel

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 1. März 2024 ElektroHwMstrNOV Artikel 2, InformationsTechMstrV § 6

Die Verordnung zur Neuordnung der Meisterprüfungen im Elektrohandwerk vom 21. Februar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 62) ist wie folgt zu berichtigen:

1.
In Artikel 2 ist in § 6 Absatz 4 Satz 1 die Angabe „Satz 2" zu streichen.

2.
In Artikel 2 ist in § 6 Absatz 4 Satz 2 die Angabe „Satz 2" zu streichen.

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Im Auftrag T. Reimann



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