Das
Einkommensteuergesetz, das zuletzt durch
Artikel 3 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 2 Buchstabe a werden nach dem Wort „Gründungszuschuss" ein Komma und die Wörter „das Qualifizierungsgeld" eingefügt.
- b)
- In Nummer 19 Satz 1 Buchstabe a wird nach den Wörtern „§ 82 Absatz 1 und 2" die Angabe „und § 82a" eingefügt.
- 2.
- In § 32b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a werden nach dem Wort „Übergangsgeld" ein Komma und das Wort „Qualifizierungsgeld" eingefügt.