Artikel 8 - Wachstumschancengesetz (WaChaG k.a.Abk.)

Artikel 8 Weitere Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung


Artikel 8 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 28. März 2024 EStDV 2000 § 56

In § 56 Satz 2 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung, die zuletzt durch Artikel 7 dieses Gesetzes geändert worden ist, werden nach dem Wort „Verlustabzug" die Wörter „oder ein nachversteuerungspflichtiger Betrag im Sinne von § 34a Absatz 3 Satz 3 des Gesetzes" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 8 Wachstumschancengesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 WaChaG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WaChaG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 9 WaChaG Weitere Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
... Einkommensteuer-Durchführungsverordnung, die zuletzt durch Artikel 8 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 50 ...


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