interne Verweise§ 42 KCanG Verfahren zur Tilgung von Eintragungen aus dem Bundeszentralregister ... eine strafgerichtliche Verurteilung oder über eine strafgerichtliche Entscheidung fest ( § 41 ), so hat sie dies der Registerbehörde und der verurteilten Person mitzuteilen. ... über strafgerichtliche Verurteilungen oder Entscheidungen, deren Tilgungsfähigkeit nach § 41 durch die Staatsanwaltschaft festgestellt und von dieser der Registerbehörde mitgeteilt ...
Zitat in folgenden NormenCannabisgesetz (CanG)
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
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