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Zitierungen von § 40 LuftVZO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 40 LuftVZO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LuftVZO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 51 LuftVZO Antrag auf Erteilung der Genehmigung (vom 12.07.2008)
... der Genehmigung eines Landeplatzes für Landflugzeuge muss enthalten 1. die § 40 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 und 11 entsprechenden Angaben und Nachweise; 2. a) einen ... 13 und 15 des Luftverkehrsgesetzes, bei Wasserlandeplätzen außerdem die in § 40 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a für Wasserflughäfen vorgeschriebenen zusätzlichen Angaben; ... Verhältnisse des Landeplatzes und seiner Umgebung. (2) § 40 Abs. 2 und § 41 gelten entsprechend. Auf Antrag kann die Genehmigungsbehörde Ausnahmen ...
§ 56 LuftVZO Antrag auf Erteilung der Genehmigung (vom 12.07.2008)
... Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung muss enthalten 1. die § 40 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 und 5 entsprechenden Angaben, 2. den Nachweis der wirtschaftlichen ... Sachverständigen über die Eignung des Segelfluggeländes. (2) § 40 Abs. 2 und § 41 sind sinngemäß anzuwenden. Auf Antrag kann die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes
G. v. 28.06.2016 BGBl. I S. 1548
Artikel 2 15. LuftVGÄndG Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
...  durch die Angabe „(weggefallen)" ersetzt. 1a. In § 40 Absatz 1 Nummer 5 werden nach dem Wort „Flughafenbetriebsabwicklung" ein Komma und die ...

Verordnung zur Anpassung luftrechtlicher Bestimmungen in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt an die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
V. v. 17.12.2014 BGBl. I S. 2237
Artikel 1 LuftPersAnpEUV Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
... § 48c". 2. Der Zweite Abschnitt wird aufgehoben. 3. § 40 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Nummer 10 wird wie folgt gefasst:  ...

Zwölfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
V. v. 04.07.2008 BGBl. I S. 1214
Artikel 1 12. LuftVZOÄndV Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
... die Angabe „km" durch das Wort „Kilometern" ersetzt. 7. In § 40 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe b und Nr. 7 Buchstabe b, § 51 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b und Nr. 3 ... durch das Wort „drei" ersetzt. 14. In § 10 Abs. 1 Nr. 2, § 40 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe b und Nr. 7 Buchstabe b wird jeweils die Angabe „2" durch das ...
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