interne Verweise§ 14 37. BImSchV Anerkannte Nachweise (vom 07.06.2026) ... Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs nach § 3 Absatz 1 in Verbindung mit den §§ 4 bis 10 werden anerkannt: 1. Nachweise, die nach § 16 oder § 22 ausgestellt ... Wasserstoff für die Luftfahrt nach § 3a Absatz 1 in Verbindung mit den §§ 4 bis 10 werden anerkannt: 1. Nachweise, die nach § 16 oder § 22 ausgestellt ...
§ 16 37. BImSchV Ausstellung von Nachweisen (vom 07.06.2026) ... erneuerbaren Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs die Anforderungen nach den §§ 4 bis 9 erfüllt worden sind, c) die Treibhausgasemissionen mitteilen, die von ihnen und ... erneuerbaren Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs verwendeten Strom nach den §§ 5 und 9 Absatz 1 entweder keine Strom-Herkunftsnachweise gemäß § 12 der Herkunfts- und ... erneuerbaren Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs die Anforderungen nach den §§ 4 bis 9 erfüllt worden sind, 5. der erneuerbare Kraftstoff nicht biogenen Ursprungs die ... erneuerbaren Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs verwendeten Strom nach den §§ 5 und 9 Absatz 1 entweder keine Strom-Herkunftsnachweise gemäß § 12 der Herkunfts- und ...
§ 17 37. BImSchV Inhalt und Form der Nachweise (vom 07.06.2026) ... Ursprungs, auf die sich der Nachweis bezieht, die Anforderungen nach den §§ 4 bis 9 erfüllen, durch Angabe der Informationen, die in Artikel 8 der Delegierten Verordnung (EU) ...
Zitat in folgenden NormenGas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV)
V. v. 25.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 139; zuletzt geändert durch Artikel 8 Abs. 9 G. v. 23.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 226
Zitate in ÄnderungsvorschriftenZweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
G. v. 01.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 163
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