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Zitierungen von § 21 37. BImSchV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 37. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
37. BImSchV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 14 37. BImSchV Anerkannte Nachweise (vom 07.06.2026)
... Angabe nach § 17 Absatz 1 Nummer 12 bestätigt wurde, und 2. Nachweise nach § 21 , wenn nachgewiesen ist, dass Vor-Ort-Kontrollen nach Maßgabe des § 4b Absatz 1 der ... die nach § 16 oder § 22 ausgestellt worden sind, und 2. Nachweise nach § 21 ...
§ 44 37. BImSchV Register für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (vom 07.06.2026)
... Daten nach § 17 zu den Nachweisen nach § 16, 5. Daten zu den Nachweisen nach § 21 , 6. Daten zu den Teilnachweisen nach § 22, 7. Daten zu Bescheinigungen ...
§ 45 37. BImSchV Datenabgleich (vom 07.06.2026)
... Organen der Europäischen Kommission vorliegen. (2) Bei Nachweisen nach § 21 kann die zuständige Behörde, soweit dies zur Sicherstellung der Richtigkeit der Daten im ... diese Daten durch Einsichtnahme mit den Daten abgleichen, die der Behörde oder Stelle nach § 21 Absatz 1 Nummer 2 , die diese Nachweise ausgestellt hat, vorliegen. § 52 Satz 2 bleibt davon ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
G. v. 01.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 163
Artikel 2 2. THGMQWG Änderung der Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote
... Angabe nach § 17 Absatz 1 Nummer 12 bestätigt wurde, und 2. Nachweise nach § 21 , wenn nachgewiesen ist, dass Vor-Ort-Kontrollen nach Maßgabe des § 4b Absatz 1 der ... die nach § 16 oder § 22 ausgestellt worden sind, und 2. Nachweise nach § 21 ." 11. § 15 wird durch den folgenden § 15 ersetzt: ... zur Dokumentationspflicht nach Absatz 5 im Bundesanzeiger bekannt machen." 16. § 21 wird durch den folgenden § 21 ersetzt: „§ 21 Weitere anerkannte ... Absatz 5 im Bundesanzeiger bekannt machen." 16. § 21 wird durch den folgenden § 21 ersetzt: „§ 21 Weitere anerkannte Nachweise (1) Nachweise eines ... 16. § 21 wird durch den folgenden § 21 ersetzt: „ § 21 Weitere anerkannte Nachweise (1) Nachweise eines anderen Mitgliedstaates der ...
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