Artikel 3 - Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen (MindAuslEhG k.a.Abk.)

Artikel 3 Weitere Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche


Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Mai 2025 EGBGB Artikel 229

Artikel 229 § 67 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche, das zuletzt durch Artikel 2 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Der Überschrift werden die Wörter „und des Internationalen Namensrechts" angefügt.

2.
Absatz 3 wird wie folgt geändert:

a)
In dem Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe „Absatz 3" durch die Angabe „Absatz 4" ersetzt.

b)
Nummer 1 wird wie folgt gefasst:

„1.
vor dem 1. Mai 2025 nach § 1618 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder vor dem 1. Juli 1970 nach § 1706 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in den jeweils geltenden Fassungen einbenannt wurden oder".

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 MindAuslEhG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MindAuslEhG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 7 MindAuslEhG Inkrafttreten
... Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. Juli 2024 in Kraft. Artikel 3 tritt am 1. Mai 2025 in ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen
G. v. 10.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 306
Artikel 3 SteSoGeG Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
... der Bekanntmachung vom 21. September 1994 (BGBl. I S. 2494; 1997 I S. 1061), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 24. Juni 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 212 ) geändert worden ist, wird folgender § 69 angefügt: „§ 69 ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed