Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Berufsbildung,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
- 4.
- Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 5.
- Planen, Steuern und Kontrollieren von Arbeitsabläufen; Beurteilen der Arbeitsergebnisse,
- 6.
- Anfertigen und Anwenden technischer Unterlagen,
- 7.
- Handhaben und Warten von Werkzeugen, Maschinen und technischen Einrichtungen,
- 8.
- Beurteilen und Einsetzen von Werkstoffen,
- 9.
- Messen und Prüfen,
- 10.
- manuelles Trennen und Umformen,
- 11.
- maschinelles Spanen,
- 12.
- Fügen,
- 13.
- Bearbeiten von Brillengläsern,
- 14.
- Einfassen von Brillengläsern,
- 15.
- Modifizieren und Instandsetzen von Brillen,
- 16.
- Beurteilen der optischen Eigenschaften und Wirkungen von Sehhilfen:
- 16.1
- Brillengläser,
- 16.2
- Kontaktlinsen,
- 16.3
- vergrößernde Sehhilfen,
- 17.
- Erklären und Darstellen der Anatomie, Physiologie und Optik des Auges,
- 18.
- optische und anatomische Brillenanpassung,
- 19.
- Beraten von Kunden,
- 20.
- Verkauf von Waren und Dienstleistungen:
- 20.1
- Verkaufsvorbereitung,
- 20.2
- Verkauf,
- 20.3
- Warenbeschaffung und Warenlagerung,
- 21.
- Durchführen von Verwaltungsarbeiten,
- 22.
- Durchführen des betrieblichen Rechnungswesens.