§ 5 - Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)

G. v. 14.12.1976 BGBl. I S. 3341, 1977 I S. 667; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Geltung ab 01.01.1977; FNA: 610-1-4 Allgemeines Steuerrecht
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§ 5 Zeitpunkt der Einführung des steuerlichen Identifikationsmerkmals


§ 5 hat 1 frühere Fassung und wird in 5 Vorschriften zitiert

Das Bundesministerium der Finanzen bestimmt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den Zeitpunkt der Einführung des Identifikationsmerkmals nach § 139a Abs. 1 der Abgabenordnung. Die Festlegung der Zeitpunkte für die ausschließliche Verwendung des Identifikationsmerkmals im Bereich der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben sowie der Verbrauchsteuern bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.


Text in der Fassung des Artikels 11 Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007) G. v. 13. Dezember 2006 BGBl. I S. 2878 m.W.v. 19. Dezember 2006

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Frühere Fassungen von § 5 EGAO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 19.12.2006Artikel 11 Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
vom 13.12.2006 BGBl. I S. 2878

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 5 EGAO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 EGAO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EGAO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Steueridentifikationsnummerverordnung (StIdV)
Artikel 1 V. v. 28.11.2006 BGBl. I S. 2726; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2432
Sonstige
Dritte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1722, 2017 I 2092, 2018 I 557
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
G. v. 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
Artikel 10 JStG 2007 Änderung der Abgabenordnung
... der durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Finanzen auf Grund von Artikel 97 § 5 Satz 1 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung bestimmt wird. Das Bundeszentralamt ...
Artikel 11 JStG 2007 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
... die nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes errichtet werden." c) In § 5 Satz 1 werden die Wörter „erstmaligen Zuteilung" durch das Wort ... Zuteilung" durch das Wort „Einführung" ersetzt. d) Nach § 5 wird folgender § 6 eingefügt: „§ 6 Zahlungszeitpunkt bei ...

Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2294, 2023 I Nr. 293
Artikel 28 JStG 2022 Weitere Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
... Artikel 97 § 5 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung , das zuletzt durch Artikel 27 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird folgender § 5a ...


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