Synopse aller Änderungen des EGAO am 25.12.2008

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 25. Dezember 2008 durch Artikel 11 des JStG 2009 geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des EGAO.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

EGAO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 25.12.2008 geltenden Fassung
EGAO n.F. (neue Fassung)
in der am 25.12.2008 geltenden Fassung
durch Artikel 11 G. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2794
(Textabschnitt unverändert)

§ 1d Steuerbegünstigte Zwecke


(Text alte Fassung) nächste Änderung

Die §§ 52, 58, 61, 64 und 67a der Abgabenordnung in der Fassung des Artikels 5 des Gesetzes vom 10. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2332) sind ab 1. Januar 2007 anzuwenden.

(Text neue Fassung)

(1) Die §§ 52, 58, 61, 64 und 67a der Abgabenordnung in der Fassung des Artikels 5 des Gesetzes vom 10. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2332) sind ab 1. Januar 2007 anzuwenden.

vorherige Änderung nächste Änderung

§ 23 (neu)




§ 23 Verfolgungsverjährung


vorherige Änderung

 


§ 376 der Abgabenordnung in der Fassung des Artikels 10 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) gilt für alle bei Inkrafttreten dieses Gesetzes noch nicht abgelaufenen Verjährungsfristen.




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