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Zitierungen von Artikel 17 Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 17 JusWeDigG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JusWeDigG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Behördenaktenübermittlungsverordnung (BehAktÜbV)
V. v. 30.04.2025 BGBl. 2025 I Nr. 125
Eingangsformel BehAktÜbV
... Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, der durch Artikel 17 Nummer 1 Buchstabe d des Gesetzes vom 12. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 234 ) eingefügt worden ist, - des § 46e Absatz 4 des Arbeitsgerichtsgesetzes, der ...