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Zitierungen von Artikel 18 Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 18 JusWeDigG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
JusWeDigG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des Stiftungsregisterrechts
G. v. 08.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 319
Artikel 38 EAkteEÄndG Änderung des Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz
... (BGBl. 2024 I Nr. 234) wird wie folgt geändert: 1. Die Artikel 3, 6, 7, 9, 10, 15, 18 , 19, 21, 23 und 26 werden gestrichen. 2. Artikel 50 Absatz 3 und 4 wird durch die ...
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