Artikel 16 - Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG)

Artikel 16 Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes


Artikel 16 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2025 JVEG § 4a

In § 4a Absatz 2 Satz 3 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 776), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 19. Juni 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 206) geändert worden ist, werden die Wörter „dritten Tage" durch die Wörter „vierten Tag" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 16 PostModG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 16 PostModG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PostModG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 43 PostModG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 19.07.2024)
... Verkündung in Kraft. (2) Die Artikel 2 bis 4, 5 Nummer 2 bis 5, die Artikel 6 bis 18, 20, 21, 24, 25 Nummer 3, die Artikel 26, 30, 33 und 35 Nummer 5 treten am 1. Januar 2025 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
G. v. 16.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 240
Artikel 7 2. KapMuGRG Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes
... und -entschädigungsgesetz vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 776), das zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 13 Absatz 5 Satz ...


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