Zitierungen von § 1 KapMuG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 KapMuG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KapMuG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 KapMuG Musterverfahrensantrag
... und der betroffenen öffentlichen Kapitalmarktinformationen zu stellen. Im Fall des § 1 Absatz 1 Nummer 4 sind anstelle der betroffenen öffentlichen Kapitalmarktinformationen die Vorfälle nach ...
§ 12 KapMuG Erweiterung des Musterverfahrens
... und der betroffenen öffentlichen Kapitalmarktinformationen zu stellen. Im Fall des § 1 Absatz 1 Nummer 4 sind anstelle der betroffenen öffentlichen Kapitalmarktinformationen die Vorfälle nach ...
§ 17 KapMuG Vorlage von Beweismitteln
... erforderlich sind, wenn der Musterkläger 1. glaubhaft macht, einen in § 1 Absatz 1 genannten Anspruch zu haben, und 2. die Beweismittel so genau bezeichnet, wie dies auf ... befindliche Beweismittel vorlegt, die für die Verteidigung des Musterbeklagten gegen einen in § 1 Absatz 1 genannten Anspruch erforderlich sind, wenn der Musterbeklagte die Beweismittel so genau ... 3. der Ausschluss der Ausforschung von Tatsachen, die für die Durchsetzung eines in § 1 Absatz 1 genannten Anspruchs oder für die Verteidigung gegen einen solchen Anspruch nicht relevant ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
neugefasst durch B. v. 09.05.1975 BGBl. I S. 1077; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
§ 71 GVG (vom 20.07.2024)
... oder wegen pflichtwidriger Unterlassung von Amtshandlungen; 3. für die in § 1 Absatz 1 des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes genannten Ansprüche; 4. für Verfahren nach a) (aufgehoben) ...

Zivilprozessordnung (ZPO)
neugefasst durch B. v. 05.12.2005 BGBl. I S. 3202, 2006 I 431, 2007 I 1781; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 24.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 328
§ 32b ZPO Ausschließlicher Gerichtsstand bei musterverfahrensfähigen Ansprüchen (vom 20.07.2024)
... Für Klagen, in denen ein in § 1 Absatz 1 des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes genannter Anspruch geltend gemacht wird, ist das folgende Gericht ausschließlich ... ist das folgende Gericht ausschließlich zuständig: 1. in den Fällen des § 1 Absatz 1 Nummer 1 und 2 des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes das Gericht am inländischen Sitz des betroffenen Emittenten oder des betroffenen Anbieters ... betroffenen Anbieters von sonstigen Vermögensanlagen, 2. in den Fällen des § 1 Absatz 1 Nummer 3 des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes das Gericht am inländischen Sitz der Zielgesellschaft und 3. in den Fällen ... Gericht am inländischen Sitz der Zielgesellschaft und 3. in den Fällen des § 1 Absatz 1 Nummer 4 des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes das Gericht am inländischen Sitz des betroffenen Anbieters von ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
G. v. 16.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 240
Artikel 3 2. KapMuGRG Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
... I Nr. 237) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „3. für die in § 1 Absatz 1 des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes genannten ...
Artikel 4 2. KapMuGRG Änderung der Zivilprozessordnung
... b) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Für Klagen, in denen ein in § 1 Absatz 1 des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes genannter Anspruch geltend gemacht wird, ist das folgende Gericht ausschließlich ... das folgende Gericht ausschließlich zuständig: 1. in den Fällen des § 1 Absatz 1 Nummer 1 und 2 des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes das Gericht am inländischen Sitz des betroffenen Emittenten oder des betroffenen Anbieters ... betroffenen Anbieters von sonstigen Vermögensanlagen, 2. in den Fällen des § 1 Absatz 1 Nummer 3 des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes das Gericht am inländischen Sitz der Zielgesellschaft und 3. in den Fällen ... Gericht am inländischen Sitz der Zielgesellschaft und 3. in den Fällen des § 1 Absatz 1 Nummer 4 des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes das Gericht am inländischen Sitz des betroffenen Anbieters von ...


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