Zitierungen von § 4 KapMuG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 KapMuG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KapMuG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 KapMuG Vorlage an das Oberlandesgericht; Verordnungsermächtigung
... aller bekannt gemachten gleichgerichteten Musterverfahrensanträge mit den Angaben nach § 4 Absatz 2 . (4) Das Prozessgericht macht den Vorlagebeschluss unverzüglich im ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Musterverfahrensregisterverordnung (MuRegV)
V. v. 14.12.2012 BGBl. I S. 2694; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 16.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 240
§ 1 MuRegV Inhalt und Aufbau des Musterverfahrensregisters (vom 20.07.2024)
... sind in den folgenden Rubriken vorzunehmen: 1. Musterverfahrensanträge nach § 4 des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes , 2. Vorlagebeschlüsse nach § 7 Absatz 4 des ... Zur vollständigen Bezeichnung der Beklagten und ihrer gesetzlichen Vertreter nach § 4 Absatz 2 Nummer 1 des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes hat das Musterverfahrensregister Angaben zum Namen oder zur Firma und zur Anschrift sowie zum ... Anbieter von sonstigen Vermögensanlagen oder Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen ( § 4 Absatz 2 Nummer 2 des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes ) ist im Musterverfahrensregister mit Namen oder Firma anzugeben. (3) Die ... oder Firma anzugeben. (3) Die Feststellungsziele eines Musterverfahrensantrags nach § 4 Absatz 2 Nummer 5 des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes sind bei seiner Eintragung mindestens einer der folgenden Kategorien zuzuordnen: 1. ... die Gerichte, die es ermöglicht, vor der Eintragung eines Musterverfahrensantrags nach § 4 Absatz 1 Satz 1 des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes nach bereits eingetragenen, gleichgerichteten Musterverfahrensanträgen (§ 7 Absatz 1 des ... 1. vollständige Bezeichnung der beklagten Partei und ihrer gesetzlichen Vertreter nach § 4 Absatz 2 Nummer 1 des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes , 2. Bezeichnung des von dem Musterverfahrensantrag betroffenen Emittenten von ... Anbieters von sonstigen Vermögensanlagen oder Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen nach § 4 Absatz 2 Nummer 2 des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes , 3. Bezeichnung des Prozessgerichts nach § 4 Absatz 2 Nummer 3 des ... 2 des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes, 3. Bezeichnung des Prozessgerichts nach § 4 Absatz 2 Nummer 3 des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes und 4. Aktenzeichen des Prozessgerichts nach § 4 Absatz 2 Nummer 4 des ... Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes und 4. Aktenzeichen des Prozessgerichts nach § 4 Absatz 2 Nummer 4 des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
G. v. 16.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 240
Artikel 2 2. KapMuGRG Änderung der Klageregisterverordnung
... sind in den folgenden Rubriken vorzunehmen: 1. Musterverfahrensanträge nach § 4 des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes , 2. Vorlagebeschlüsse nach § 7 Absatz 4 des ... (2) Zur vollständigen Bezeichnung der Beklagten und ihrer gesetzlichen Vertreter nach § 4 Absatz 2 Nummer 1 des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes hat das Musterverfahrensregister Angaben zum Namen oder zur Firma und zur Anschrift sowie zum ... Anbieter von sonstigen Vermögensanlagen oder Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen ( § 4 Absatz 2 Nummer 2 des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes ) ist im Musterverfahrensregister mit Namen oder Firma anzugeben. (3) Die ... oder Firma anzugeben. (3) Die Feststellungsziele eines Musterverfahrensantrags nach § 4 Absatz 2 Nummer 5 des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes sind bei seiner Eintragung mindestens einer der folgenden Kategorien zuzuordnen: 1. ... die Gerichte, die es ermöglicht, vor der Eintragung eines Musterverfahrensantrags nach § 4 Absatz 1 Satz 1 des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes nach bereits eingetragenen, gleichgerichteten Musterverfahrensanträgen (§ 7 Absatz 1 des ... 1. vollständige Bezeichnung der beklagten Partei und ihrer gesetzlichen Vertreter nach § 4 Absatz 2 Nummer 1 des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes , 2. Bezeichnung des von dem Musterverfahrensantrag betroffenen Emittenten von ... Anbieters von sonstigen Vermögensanlagen oder Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen nach § 4 Absatz 2 Nummer 2 des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes , 3. Bezeichnung des Prozessgerichts nach § 4 Absatz 2 Nummer 3 des ... 2 des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes, 3. Bezeichnung des Prozessgerichts nach § 4 Absatz 2 Nummer 3 des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes und 4. Aktenzeichen des Prozessgerichts nach § 4 Absatz 2 Nummer 4 des ... Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes und 4. Aktenzeichen des Prozessgerichts nach § 4 Absatz 2 Nummer 4 des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes . § 2 Eintragungen (1) Der Betreiber des Musterverfahrensregisters hat ...


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