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Artikel 3 - Gesetz über die Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an Hochschulen des Bundes und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (LeVeHBG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Altersgeldgesetzes


Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2024 AltGG § 11

In § 11 Absatz 2 Nummer 3 des Altersgeldgesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3386), das zuletzt durch Artikel 71 des Gesetzes vom 20. August 2021 (BGBl. I S. 3932) geändert worden ist, werden die Wörter „von monatlich 525 Euro" durch die Wörter „in Höhe von vierzehn Zwölfteln der Geringfügigkeitsgrenze im Sinne des § 8 Absatz 1a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 3 Gesetz über die Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an Hochschulen des Bundes und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 LeVeHBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LeVeHBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 10 LeVeHBG Inkrafttreten
... vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am 25. Juli 2024 in Kraft. (2) Die Artikel 2 bis 4 treten mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft. (3) Artikel 6 tritt mit Wirkung ...
 
Zitat in folgenden Normen

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Beamtenversorgungsgesetz, zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Altersgeldgesetz, zur Übertragung von Zuständigkeiten für die Nachversicherung bei einem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis, zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
A. v. 22.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 230
Eingangsformel ZustÜbBMSAnO
... § 10 Absatz 5 des Altersgeldgesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3386), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 247 ) geändert worden ist, in Verbindung mit § 49 Absatz 1 Satz 2 des ...