Zweite Verordnung zur Änderung der Streitkräfte-Bezirkspersonalräteverordnung (2. SKBPRVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 18.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 316; Geltung ab 01.04.2025, abweichend siehe Artikel 3
Eingangsformel
Artikel 1 Änderung der Streitkräfte-Bezirkspersonalräteverordnung
Artikel 2 Weitere Änderung der Streitkräfte-Bezirkspersonalräteverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 64 Absatz 2 des Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetzes, der durch Artikel 3 Nummer 10 des Gesetzes vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S. 1614) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium der Verteidigung:

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Artikel 1 Änderung der Streitkräfte-Bezirkspersonalräteverordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. April 2025 SKBPRV Verordnung

Der Wortlaut der Streitkräfte-Bezirkspersonalräteverordnung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1506, 1519), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1872) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 6 wird das Wort „und" durch ein Komma ersetzt.

2.
In Nummer 7 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.

3.
Die folgenden Nummern 8 und 9 werden angefügt:

„8.
Unterstützungskommando der Bundeswehr und

9.
Operatives Führungskommando der Bundeswehr."

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Artikel 2 Weitere Änderung der Streitkräfte-Bezirkspersonalräteverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Oktober 2025 SKBPRV offen

Die Streitkräfte-Bezirkspersonalräteverordnung, die zuletzt durch Artikel 1 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Die Nummern 4 und 5 werden aufgehoben.

2.
Nummer 6 wird Nummer 4.

3.
Nummer 7 wird aufgehoben.

4.
Die Nummern 8 und 9 werden die Nummern 5 und 6.

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Artikel 3 Inkrafttreten



(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. April 2025 in Kraft.

(2) Artikel 2 tritt am 1. Oktober 2025 in Kraft.

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Schlussformel



Der Bundesminister der Verteidigung

Boris Pistorius



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