§ 72 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchtes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
G. v. 08.04.2008 BGBl. I S. 666
Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 4 BRAORefG Änderung des Steuerberatungsgesetzes ... wie folgt gefasst: „§ 56 (weggefallen)". f) Die Angabe zu § 72 wird wie folgt gefasst: „§ 72 (weggefallen)". g) Nach der ... f) Die Angabe zu § 72 wird wie folgt gefasst: „ § 72 (weggefallen) ". g) Nach der Angabe zu § 76 werden folgende Angaben eingefügt: ... ohne Haftungsbeschränkung" ersetzt. 20. § 72 wird aufgehoben. 21. § 73 Absatz 4 wird aufgehoben. 22. § 74 wird ...
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