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Zitierungen von § 3b StBerG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3b StBerG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StBerG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3c StBerG Befugnis juristischer Personen und Vereinigungen zu vorübergehender und gelegentlicher Hilfeleistung in Steuersachen (vom 25.06.2017)
... §§ 3a und 3b gelten entsprechend für juristische Personen und ...
§ 86 StBerG Aufgaben der Bundessteuerberaterkammer (vom 23.01.2024)
... unverbindliche Fortbildungsempfehlungen erteilen; 8. die Verzeichnisse nach den §§ 3b und 3g zu führen; 9. das Verzeichnis nach § 86b zu führen;  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1679
Artikel 13 StVfModG Änderung des Steuerberatungsgesetzes
... a) Nach der Angabe zu § 3a wird folgende Angabe eingefügt: „§ 3b Verzeichnis der nach § 3a zur vorübergehenden und gelegentlichen Hilfeleistung in ... nach Satz 1 unanfechtbar geworden ist." 3. Nach § 3a wird folgender § 3b eingefügt: „§ 3b Verzeichnis der nach § 3a zur ... 3. Nach § 3a wird folgender § 3b eingefügt: „§ 3b Verzeichnis der nach § 3a zur vorübergehenden und gelegentlichen Hilfeleistung in ... die folgenden Nummern 8 und 9 angefügt: „8. das Verzeichnis nach § 3b zu führen; 9. das Verzeichnis nach § 86b zu führen." 6. ...

Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 4 BRAORefG Änderung des Steuerberatungsgesetzes
...  aa) Nummer 8 wird wie folgt gefasst: „8. die Verzeichnisse nach den §§ 3b und 3g zu führen;". bb) Nach Nummer 9 werden die folgenden Nummern 10 und ...

Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1682
Artikel 5 StUmgBG Änderung des Steuerberatungsgesetzes
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 3b wird folgende Angabe eingefügt: „§ 3c Befugnis juristischer Personen ... in Steuersachen kann vom Staat der Niederlassung aus erfolgen." 3. Nach § 3b wird folgender § 3c eingefügt: „§ 3c Befugnis juristischer ... und gelegentlicher Hilfeleistung in Steuersachen Die §§ 3a und 3b gelten entsprechend für juristische Personen und Vereinigungen." 4. Dem ...
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